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Endlich eine klare Aussage zur EnEV!

geschrieben am 12.07.2013 von Klaus Peltzer

Endlich eine klare Aussage zur EnEV!!! Wir haben lange gesucht, ob es zwingend erforderlich ist, die Daten aus dem Energieausweis in Immobilienanzeigen mit zu veröffentlichen. Es kursieren Gerüchte, gibt Hinweise  - aber letztendlich fehlte uns die verbindliche Aussage.

 

Hier nun die Aussage vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:

 

„Es gibt zur Zeit einen Regierungsentwurf zur Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV), der im künftigen § 16a eine Pflicht zur Angabe bestimmter Daten aus dem Energieausweis in Immobilienanzeigen vorsieht. Der Entwurf ist jedoch im Augenblick noch kein geltendes Recht. Er befindet sich zur Zeit in den Beratungen des Bundesrates. 

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